Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird in Deutschland weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung setzt sich üblicherweise aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Bonuszahlungen zusammen.
Aufbau der Förderung
Die Grundförderung deckt einen Basisanteil der förderfähigen Kosten ab. Hinzu kommen mögliche Boni, etwa für den Austausch besonders alter Heizsysteme oder für Haushalte mit geringerem Einkommen. In der Summe können förderfähige Personen so einen erheblichen Anteil der Investitionskosten erstattet bekommen, wobei die maximale förderfähige Investitionssumme gedeckelt ist.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden in der Regel Wärmepumpen, die als zentrale Heizung eingesetzt werden, meist Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpen. Reine Luft-Luft-Klimaanlagen zur Raumklimatisierung fallen üblicherweise nicht unter die Wärmepumpenförderung, es sei denn, sie erfüllen spezielle technische Anforderungen als Heizungsersatz.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag wird üblicherweise vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Förderstelle gestellt. Ein Fachbetrieb oder Energieberater unterstützt meist bei der technischen Projektbeschreibung. Nach Fertigstellung müssen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden, bevor die Förderung ausgezahlt wird.
Kombination mit weiteren Förderungen
Neben der Bundesförderung gibt es teils zusätzliche regionale oder kommunale Förderprogramme sowie steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen. Eine Kombination ist oft möglich, unterliegt aber bestimmten Regeln zur maximalen Gesamtförderung.
Häufig gestellte Frage
Wird eine reine Klimaanlage ohne Heizfunktion gefördert? Nein, reine Kühlgeräte ohne anerkannte Heizfunktion als zentrale Gebäudeheizung werden in der Regel nicht über die Wärmepumpenförderung bezuschusst.
Fördersätze, Bedingungen und Antragsverfahren ändern sich regelmäßig. Diese Angaben ersetzen keine verbindliche Förderberatung, prüfen Sie stets die aktuellen Bedingungen der zuständigen Stelle.
Aktuelle Informationen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.