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Alte Klimaanlage entsorgen – so geht's richtig

Alte Klimaanlage entsorgen – so geht's richtig

Daniel Geiger |

Eine alte Klimaanlage darf nicht einfach über den Sperrmüll entsorgt werden, da sie Kältemittel und teils klimaschädliche Gase enthält, die als gefährlicher Abfall gelten. Eine fachgerechte Entsorgung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Warum die Entsorgung besonderen Regeln unterliegt

Kältemittel wie R410A oder ältere Kältemittel haben ein hohes Treibhauspotenzial und dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Nach der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Regelung (ElektroG) gelten Klimaanlagen als Elektrogeräte, die getrennt vom Restmüll entsorgt werden müssen.

Wo alte Klimaanlagen abgegeben werden können

Kommunale Wertstoffhöfe nehmen alte Klimaanlagen in der Regel kostenlos an, sofern das Kältemittel fachgerecht durch einen zertifizierten Betrieb abgesaugt wurde. Alternativ übernimmt der Fachbetrieb, der die neue Anlage installiert, häufig auch die fachgerechte Demontage und Entsorgung des Altgeräts.

Rolle des Fachbetriebs beim Kältemittel

Das Absaugen des Kältemittels darf ausschließlich durch Personal mit gültigem Kälteschein erfolgen. Wird eine Klimaanlage von einem Fachbetrieb ausgebaut, kümmert sich dieser meist automatisch um die fachgerechte Entsorgung des Kältemittels gemäß den geltenden Chemikalien-Klimaschutzverordnungen.

Rücknahmepflichten des Handels

Beim Kauf eines neuen Geräts sind viele Händler zur kostenlosen Rücknahme eines vergleichbaren Altgeräts verpflichtet. Es lohnt sich, dies direkt beim Kauf der neuen Klimaanlage anzusprechen, um den Entsorgungsweg zu vereinfachen.

Häufig gestellte Frage

Darf man eine alte Klimaanlage selbst zerlegen? Nein, das Kältemittel darf nur von zertifiziertem Fachpersonal mit Kälteschein abgesaugt werden, ein Zerlegen in Eigenregie ist unzulässig und umweltschädlich.

Entsorgungsvorschriften können sich durch neue gesetzliche Regelungen ändern. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Abfallwirtschaft über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Weiterführende Informationen bietet das Umweltbundesamt.